Fischereirecht in Bayern

Der Fischfang in Bayern wurde bereits seit der Bronzezeit ausgeführt. Angelhakenfunde aus dieser Zeit belegen dies. Schriftliche Aufzeichnungen findet man aber erst ab dem Mittelalter, wo bereits Fischereiverordnungen erlassen wurden, um den Fischbestand zu schützen.

Seit dem 1. April 1909 bis heute gilt das in der Zwischenzeit mehrfach novellierte Bayerische Fischereigesetz vom 15. August 1908. Zusätzlich zum Bayerischen Fischereigesetz haben die einzelnen Regierungsbezirke ihre eigenen Bezirksfischereiverordnungen beibehalten, die den fischereilichen Gegebenheiten ständig angepasst werden. 

Wichtige Bestandteile des Fischereirechts in Bayern sind:

  • Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG)
  • Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVFiG)
  • Fischereiverordnungen der Bezirke
  • Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)