
Wissenwertes zu Erlaubnisscheinen
Wie beantrage ich Erlaubnisscheine ?
Erlaubnisscheine sind im Artikel 29 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt.
Erlaubnisscheine beantragen Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreien Stadt.
Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag Erlaubnisscheine" und "Gewässeraufstellung".
Nach Prüfung der Antragunterlgen erhalten Sie einen Bescheid von ihrer Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt der Sie berechtigt, die im Bescheid genannte Anzahl von Erlaubnisscheinen auszustellen.
Allgemeines
Die Fachberatung für das Fischereiwesen wird vom Bezirk Mittelfranken seit dem Jahr 1908 unterhalten. Sie ist zuständig für alle fischereilichen Belange und steht mit den einschlägigen Behörden und Institutionen in ständigem Kontakt.
Im eigenen Wirkungskreis der Bezirke werden vielfältigste Beratungen für die Teichwirtschaft und die Angelfischerei vorgenommen. Die Fachberatung ist zuständig für die Befischungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtline (EWRRL) in Mittelfranken und daraus abgeleiteter Folgeprojekte.
Des weiteren wirkt die Fachberatung beim Vollzug von Gesetzen, entweder als Sachverständiger oder als Träger öffentlicher Belange mit.
Hauptaufgaben sind Stellungnahmen zu folgenden Gesetzen:
Bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, Wassergesetze, Flurbereinigungs-, Bau-, Naturschutz-, Jagd-, Wald- und Bay. Straßen- und Wegegesetz. Ebenso gehört wird die Fachberatung zu den Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken und zum Bergrecht durch die Regierung von Oberfranken.
