
Besatz und Fang
Besatz- und Fanglisten
Personen bzw. Vereine die Erlaubnisscheine beantragt haben, sind verpflichtet Besatz- und Fanglisten zu führen und diese am Jahresende der Fachberatung für Fischereiwesen vorzulegen.
Warum ist eine exakte Führung dieser Listen wichtig für den Bestand unserer heimischen Fischarten?
Die Besatz- und Fangstatistiken dienen in erster Linie der Beurteilung der Hegemaßnahmen. Werden diese Statistiken fachgerecht und vollständig ausgefüllt kann überprüft werden, ob Besatzaktionen hegegerecht durchgeführt worden sind. Dies dient ebenfalls auch dem Fischereiberechtigten als Kontrolle, ob die bisherigen Maßnahmen sinnvoll waren.
Des Weiteren dienen die Besatz- und Fangmeldungen als ergänzende Informationsquellen für unterschiedliche Projekte der Fischereifachberatung.
Allgemeines
Die Fachberatung für das Fischereiwesen wird vom Bezirk Mittelfranken seit dem Jahr 1908 unterhalten. Sie ist zuständig für alle fischereilichen Belange und steht mit den einschlägigen Behörden und Institutionen in ständigem Kontakt.
Im eigenen Wirkungskreis der Bezirke werden vielfältigste Beratungen für die Teichwirtschaft und die Angelfischerei vorgenommen. Die Fachberatung ist zuständig für die Befischungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtline (EWRRL) in Mittelfranken und daraus abgeleiteter Folgeprojekte.
Des weiteren wirkt die Fachberatung beim Vollzug von Gesetzen, entweder als Sachverständiger oder als Träger öffentlicher Belange mit.
Hauptaufgaben sind Stellungnahmen zu folgenden Gesetzen:
Bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, Wassergesetze, Flurbereinigungs-, Bau-, Naturschutz-, Jagd-, Wald- und Bay. Straßen- und Wegegesetz. Ebenso gehört wird die Fachberatung zu den Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken und zum Bergrecht durch die Regierung von Oberfranken.
