BESATZ- UND FANGLISTEN
Die Besatz- und Fangstatistiken dienen in erster Linie der Beurteilung der Hegemaßnahmen. Werden diese Statistiken fachgerecht und vollständig ausgefüllt, kann überprüft werden, ob Besatzaktionen hegegerecht durchgeführt worden sind. Dies dient ebenfalls auch dem Fischereiberechtigten als Kontrolle, ob die bisherigen Maßnahmen sinnvoll waren. Des Weiteren dienen die Besatz- und Fangmeldungen als ergänzende Informationsquellen für unterschiedliche Projekte der Fischereifachberatung.
Die Statistiken sind bis zum 30.04. des Folgejahres auf den Formblättern mit Belegen (in Kopie) der Besatzmaßnahmen an die Fachberatung für das Fischereiwesen zu übermitteln.
Besatz- und Fangstatistik (Formular)
Besatz- und Fangstatistik (PDF)
Besatz- und Fangstatistik (Word)
Besatz- und Fangstatistik (Excel)
PACHTVERTRÄGE FÜR FISCHEREIVEREINE
(=JURISTISCHE PERSONEN)
Korrekt ausgefüllte Pachtverträge (für geschlossene und/oder nicht geschlossene Gewässer) sind die Grundvoraussetzung für deren Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde und die Fischereifachberatung, sowie für deren Rechtmäßigkeit und zeitnahe Genehmigung der Fischerei-Erlaubnisscheine.
Um die Rechtmäßigkeit dieser Pachtverträge und eine schnellst mögliche Bearbeitung, bzw. Genehmigung der Fischerei-Erlaubnisscheine sicherzustellen, bitten wir alle Fischereivereine beim Neuabschluss von Pachtverträgen nur die folgenden Musterpachtverträge zu verwenden.
Bitte nutzen Sie hierzu unsere praktische und einfache Ausfüllanleitung.
Nicht korrekt ausgefüllte Pachtverträge führen zu erheblichen Verzögerungen der Genehmigung von Ihren Pachtverträgen als auch von Ihren Erlaubnisscheinen!
Wichtig zu wissen: Pachtverträge sind im Art. 22 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Die Laufzeit beträgt mindestens 10 Jahre. Verpachtet werden Fließgewässer, Angelteiche und Teiche, die zur Fischzucht genutzt werden. Dafür gibt es unterschiedliche Pachtverträge mit den entsprechenden Regelungen. Nur von allen Verpächtern und Pächtern unterschriebene Pachtverträge sind gültig. Sie sind als Fischereiverein verpflichtet, den Pachtvertrag innerhalb von 8 Tagen der Kreisverwaltungsbehörde/kreisfreien Stadt vorzulegen.
Musterpachtvertrag für geschlossene Gewässer
Musterpachtvertrag für nicht geschlossene Gewässer
Ausfüllanleitung für Gewässerpachtverträge
PACHTVERTRÄGE FÜR PRIVATPERSONEN
Korrekt ausgefüllte Pachtverträge (für geschlossene und/oder nicht geschlossene Gewässer) sind die Grundvoraussetzung für deren Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde und die Fischereifachberatung, sowie für deren Rechtmäßigkeit und (nur bei individuellem Bedarf) zeitnahe Genehmigung der Fischerei-Erlaubnisscheine.
Um die Rechtmäßigkeit dieser Pachtverträge und eine schnellst mögliche Bearbeitung, bzw. Genehmigung der Fischerei-Erlaubnisscheine sicherzustellen, bitten wir alle Privatpersonen beim Neuabschluss von Pachtverträgen nur die folgenden Musterpachtverträge zu verwenden.
Bitte nutzen Sie hierzu unsere praktische und einfache Ausfüllanleitung.
Nicht korrekt ausgefüllte Pachtverträge führen zu erheblichen Verzögerungen der Genehmigung von Ihren Pachtverträgen als auch von Ihren Erlaubnisscheinen!
Musterpachtvertrag für geschlossene Gewässer
Musterpachtvertrag für nicht geschlossene Gewässer
ERLAUBNISSCHEINE
Erlaubnisscheine sind im Art. 26 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt. Wie beantrage ich Erlaubnisscheine bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreien Stadt und wie erfolgt die rechtzeitige Prüfung und Erteilung Ihres Bescheides, der sie berechtigt, die im Bescheid genannte Anzahl von Erlaubnisscheinen auszustellen? Hierfür ist es dringend notwendig, rechtzeitig alle vollständig ausgefüllten Antragunterlagen einzureichen.
Hierzu müssen Sie entsprechend der Laufzeit Ihres Bescheides in der zweiten Jahreshälfte tätig werden.
Wir stellen Ihnen hier in Kürze ein Antragsformular, die dazugehörige Gewässeraufstellung und eine praktische und einfache Ausfüllanleitung zur Verfügung.
SCHONMASSE UND -ZEITEN
Um eine Tabelle der gesetzlichen Schonmaße und -zeiten für Bayern in Ihren Unterlagen der Angelfischerei mitführen zu können, haben Sie hier die Möglichkeit, diese in verschiedenen Größen herunterzuladen. Sie finden hier Listen mit allen in Bayern vorkommenden Fischarten, mit Fischarten in Mittelfranken und eine Kurzübersicht der am häufigsten beangelten Fischarten. Bitte beachten Sie zusätzlich die Bezirksfischereiverordnungen der einzelnen Regierungsbezirke, sowie ggf. strengere Auflagen in Ihrem Erlaubnisschein.
Wir versuchen, diese Listen aktuell zu halten. Trotzdem müssen immer die gesetzlichen Änderungen des BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN beachtet werden. Bitte vergewissern Sie sich diesbezüglich!
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Schonzeiten als ical-Datei für Ihren digitalen Kalender zu importieren. Jährlich werden diese Dateien aktualisiert. Für 2026 haben wir Ihnen einen alternativen Kalender erstellt. Der Kalender "Angelzeiten" zeigt Ihnen tagesaktuell die Fischarten an, die jeweils keine Schonzeit haben mit den eventuellen Schonmaßen.
Bitte beachten Sie ab 2023 die Anpassungen der Schonzeiten und- maße auf die jeweiligen Einzugsgebiete!
Schonmaße und -zeiten aller Arten
ical-Datei Angelzeiten 2026 inkl. Schonmaße
MELDUNG VON FISCHSTERBEN
Was genau ist zu tun, wenn z.B. in Ihrem Vereinsgewässer ein Fischsterben auftritt und rechtssicher Beweise gesichert, bzw. eine Ursache und Schaden schnell beseitigt werden müssen ? Das Landesamt für Umwelt hat eine hilfreiche Übersicht zur Meldekette erstellt. Sie finden Sie unter folgendem Link:
Fischsterben in Bayern – LfU Bayern
BEZIRKSFISCHEREIVERORDNUNG
Bezirksfischereiverordnung 2026–2030
Erläuterungen zur neuen BezFiVO in MFR
FISCHHALTUNG – VERPFLICHTENDES TEICHBUCH
Vorgabe für alle Bewirtschafter von Teichen: Nach § 8 Abs. 1 der Fischseuchenverordnung vom 24. November 2008 ist ein Betreiber einer Aquakulturanlage (Teichwirt/Verein/Privatperson) verpflichtet, über alle Zugänge, Abgänge, Ergebnisse der Untersuchungen nach § 7 und erhöhte Sterblichkeit Buch zu führen. Abs. 2 beschreibt, dass als Buch auch Loseblattsammlungen verwendet werden können. Diese nachprüfbaren, systematischen Aufzeichnungen sind nach Ablauf eines Kalenderjahres mindestens 3 Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Ohne Genehmigung der Behörde dürfen sie nicht aus dem Betrieb entfernt werden.
Auch nach Ablauf der Fischseuchenverordnung und Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie Animal Health Law (AHL) vom 21.04.2021 bleibt diese Verpflichtung. Das AHL führt unter Art. 186 die Aufzeichnungspflicht für die gemäß Art.173 registrierten, bzw. gemäß Art. 181 Abs. 1 zugelassenen (früher genehmigten), Betriebe.
Teichbuch (Formular)
Teichbuch (Excel)
FISCHHALTUNG – WASSERPARAMETER
Cypriniden und Salmoniden stellen unterschiedliche Ansprüche an die Wasserqualität. Um Ihre Fische artgerecht halten zu können, finden Sie hier die wichtigsten Wasserparameter in einer Übersicht.

